Die Stellung der Kindertagespflege im System der Kinderbetreuung für Kinder ist durch die Novellierung des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 08. Dezember 2005 sowie des SächsKitaG §1 Abs. 6, §3 Abs. 3 und §14 Abs. 6 rechtsbereinigt zum 9. Mai 2015 aufgewertet und den Kindertagesstätten gleichgestellt. So wird die Qualität der außerfamiliären Kinderbetreuung hinsichtlich der ganzheitlichen Bildung, Erziehung und Betreuung, die Sicherung der Betreuung in Ausfallzeiten (§79, Abs. 2 SGB VIII / § 8 SächsKitaG), die Erlaubnispflicht vom 1. Kind an und die Entwicklung zu mehr sozialer Sicherheit für die Tagespflegeperson verankert und dem Wahlrecht der Eltern wunschgerecht besser nachzukommen.
Kindertagespflege soll vorrangig für die Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren bedarfsgerecht – aber vor allem zum Wohle des Kindes – so vereinbart werden, dass das Bezugsverhältnis des Kindes im Rahmen der Familie erhalten sowie durch die Tagespflege positiv beeinflusst wird, um eine maßgebliche Entwicklungsförderung der Bildungsfähigkeit für die Zukunft des Kindes zu schaffen und somit dem individuellen und gesellschaftlichen Anliegen gerecht werden zu können. Tagespflegepersonen sind aus diesem Grunde zu einer kontinuierlichen, fachbezogenen Weiterbildung (SächsQualiVO vom 09.01.2004) verpflichtet.
Meine Kindertagespflegestelle wurde durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geprüft und aus fachlicher und räumlicher Sicht für die Tagespflege von bis zu 5 fremden Kindern als geeignet festgeschrieben.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. §43 SGB VIII wurde zuletzt am 27.11.2018 erteilt und ist somit die Basis nach §23 SGB VIII für die freiberufliche Selbstständigkeit der Kindertagespflege – Betätigung.
Die Tagespflegestelle wurde in den Bedarfsplan der Gemeinde Dürrröhrsdorf – Dittersbach aufgenommen und erhält auf dieser Grundlage finanzielle Förderung gemäß der kommunalen Satzungskriterien. Daher kommen auf Sie als Eltern exakt dieselben Kosten für Elternbeiträge zu, wie wenn Sie eine der Kinderkrippen in unserer Gemeinde nutzen würden.